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Ratgeber · Pflege & Finanzen

Zuschuss Umzug Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro für Ihren barrierefreien Neustart sichern

Ein Umzug bei Pflegebedürftigkeit bringt Angehörige oft an ihre Grenzen. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Umzugskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI.

6 Min. LesezeitAktualisiert Juni 2026Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI
Ein älterer Mann mit grauem Schnurrbart lächelt

bis 4.180 €

Zuschuss der Pflegekasse pro Person

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 4.180 € Zuschuss zahlt die Pflegekasse pro pflegebedürftiger Person für den Umzug – in Senioren-WGs zusammen bis zu 16.720 €.
  • Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI: Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (1–5), häusliche Pflege und ein Umzug, der die Pflege spürbar erleichtert.
  • Wichtig: Antrag immer VOR dem Vertrag mit der Umzugsfirma stellen und die schriftliche Genehmigung abwarten.
  • In unter 2 Minuten prüfen, ob Ihnen der Zuschuss zusteht – mit unserem kostenlosen Online-Rechner.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Warum die Pflegekasse den Umzug bezahlt

Ein Umzug im Alter oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit bringt Angehörige und Betroffene oft an ihre Grenzen. Die körperliche und emotionale Belastung ist enorm. Hinzu kommen unzählige Barrieren in der aktuellen Wohnung, die den Alltag erschweren. Viele Angehörige stellen sich schnell die bange Frage: Wie sollen wir das alles stemmen und wer bezahlt die hohen Umzugskosten?

Die gute Nachricht: Sie sind mit diesen Sorgen nicht allein. Es gibt eine gesetzlich verankerte, finanzielle Unterstützung. Der Zuschuss Umzug Pflegekasse entlastet Sie massiv. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Wohnungswechsel. Grundlage dafür sind sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI.

Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie für eine pflegebedürftige Person den Antrag stellen, welche Gelder Ihnen zustehen und wie Sie sich bis zu 4.180 Euro Zuschuss sichern können.

Viele Menschen denken bei Geldern der Pflegeversicherung zunächst an einen Umbau – etwa die bodengleiche Dusche oder den Treppenlift. Doch auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt offiziell als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Wenn die Anpassung der bisherigen Räume nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, wird ein Umzug notwendig. Das Ziel des Gesetzgebers im Sozialgesetzbuch (SGB) ist klar: Eine möglichst selbstständige Lebensführung soll erhalten bleiben. Der Umzug zur Verbesserung der Pflegesituation ist oft die beste Lösung, um einen ungewollten Wechsel in ein Pflegeheim zu vermeiden.

Zusätzlich zur Bereitstellung von Pflegegeld oder der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bezuschusst die Pflegekasse den Wohnungswechsel. Die häusliche Pflege zu erleichtern, steht dabei im Mittelpunkt.

Wie viel Geld zahlt die Pflegekasse?

Das SGB XI regelt die Höhe der Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen ganz genau. Die Summen bieten eine enorme Entlastung für die Haushaltskasse.

bis 4.000 €
Basis-Zuschuss pro Maßnahme
bis 4.180 €
mit Dynamisierung / für Alleinstehende
bis 16.720 €
Senioren-WG mit mehreren Pflegebedürftigen
  • Der Basis-Satz: Grundsätzlich können Sie einen Zuschuss von der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten.
  • Angepasste Sätze (Dynamisierung): In vielen Konstellationen und durch gesetzliche Anpassungen liegt der finanzielle Zuschuss mittlerweile sogar bei bis zu 4.180 Euro.
  • Für Alleinstehende: Ein alleinstehender Pflegebedürftiger erhält somit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
  • Für Wohngemeinschaften: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (zum Beispiel beim Betreuten Wohnen oder in einer Senioren-WG), vervielfacht sich die Summe. Hier sind maximal bis zu 16.720 Euro Zuschuss für den gemeinsamen Umzugskosten-Topf möglich.

Dieser 4.180 Euro Zuschuss deckt die klassischen Kosten für das Umzugsunternehmen ab. Dazu gehören der Transport, das Packen der Kartons und auch der Auf- und Abbau der Möbel. Bleibt am Ende eine komplett aufzulösende Wohnung zurück, hilft eine diskrete Haushaltsauflösung beim besenreinen Übergang.

Voraussetzungen

Wer kann Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen?

Nicht jeder Umzug wird von der Pflegekasse bezuschusst. Damit die Pflegekasse die Kosten trägt, müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein. Um den Zuschuss zur Wohnraumanpassung zu bekommen, prüfen Gutachter die Pflegesituation. Folgende Punkte müssen zutreffen:

  • Anerkannter Pflegegrad: Die wichtigste Regel lautet: Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens Pflegegrad 1. Der Zuschuss gilt für alle Stufen von Pflegegrad 1 bis 5.
  • Häusliche Pflege: Die Person wird zu Hause gepflegt, nicht vollstationär im Pflegeheim.
  • Erhebliche Erleichterung: Der Umzug in eine barrierefreie neue Wohnung muss die häusliche Pflege erheblich erleichtern.
  • Selbstständigkeit: Der Wechsel muss eine möglichst selbstständige Lebensführung (wieder)herstellen.
  • Abbau von Hindernissen: Es besteht aufgrund der Barrieren in der aktuellen Wohnung oder der Notwendigkeit eines barrierefreien Umfelds ein akuter Handlungsbedarf.

Ist ein Umzug im Alter also medizinisch und pflegerisch sinnvoll, stehen die Chancen für den Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sehr gut.

Antrag

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag richtig

Damit Sie Ihren Zuschuss von bis zu 4.180 Euro reibungslos erhalten, ist die richtige Reihenfolge beim Beantragen entscheidend. Schließen Sie keinen Vertrag mit einer Umzugsfirma ab, bevor die Zusage vorliegt!

  1. 1

    Schritt 1

    Pflegegrad sicherstellen

    Stellen Sie sicher, dass ab Pflegegrad 1 bereits eine offizielle Einstufung vorliegt.

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    Schritt 2

    Kostenvoranschlag einholen

    Kontaktieren Sie ein professionelles Umzugsunternehmen. Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben. Dieser muss exakt die Leistungen auflisten.

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    Schritt 3

    Antrag auf Zuschuss einreichen

    Reichen Sie den Kostenvoranschlag ein und stellen Sie den Antrag. Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegeversicherung (z. B. AOK, Barmer, TK) einreichen.

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    Schritt 4

    Genehmigung abwarten

    Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach der Bearbeitungszeit. Sobald die Kasse die Maßnahme schriftlich genehmigt, können Sie das Umzugsunternehmen beauftragen.

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    Schritt 5

    Abrechnung

    Nach dem Umzug reichen Sie die finale Rechnung bei der Kasse ein. Sie können sich die Umzugskosten erhalten, indem die Kasse direkt an das Unternehmen überweist oder Ihnen die Summe erstattet.

Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit einer Pflegeberatung oder direkt mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um eventuelle Fragen zum Ablauf vorab zu klären.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Umzugszuschuss der Pflegekasse

Wir helfen Ihnen durch den Papier-Dschungel

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